Die Agentur für Arbeit beteiligt sich je nach Betriebsgröße an den Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, während Ihre Mitarbeitenden sich weiterbilden. Ich rechne mit Ihnen in zwei Minuten aus, was bei Ihnen realistisch drin ist.
Über das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern lassen – branchenoffen und unabhängig davon, ob es um digitale Kompetenzen, technisches Fachwissen oder eine anstehende Umstellung im Betrieb geht.
Gefördert werden können zwei Dinge: ein Teil der Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, die Ihre Mitarbeitenden im Lehrgang statt im Betrieb verbringen. Wie hoch beide Anteile ausfallen, hängt vor allem von der Größe Ihres Unternehmens ab.
Jetzt für Ihren Betrieb berechnen →Voraussetzung ist ein AZAV-zertifizierter Lehrgang – Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein.
Die Förderung ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit muss von der Sinnhaftigkeit im Einzelfall überzeugt werden – genau hier unterstütze ich Sie.
Ich bin an keinen Bildungsträger gebunden – die Wahl des Lehrgangs treffen Sie.
Auch wenn der Markt, die Auftragslage oder die Bank Ihnen gerade wenig Spielraum lassen.
Ohne Personal abzubauen – durch die intelligente Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten.
Weiterbildung als Benefit, der zu einem erheblichen Teil von der Arbeitsagentur mitfinanziert wird.
Dringend benötigtes Know-how aufbauen, während ein Großteil der Kosten gefördert wird.
Tragen Sie ein paar Eckdaten ein – das Ergebnis sehen Sie direkt, ganz ohne Anmeldung.
Externe Kosten für den Lehrgang: – € – zzgl. der ohnehin laufenden Personalkosten wie üblich.
Bei Mitarbeitenden ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann die Übernahme der Lehrgangskosten in der Größenklasse 50–499 Beschäftigte auf bis zu 100 % steigen. Liegt eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag vor, erhöht sich der Arbeitsentgeltzuschuss um bis zu 5 Prozentpunkte. Geht es um eine abschlussbezogene Weiterbildung, weil eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter keinen Berufsabschluss hat, sind unabhängig von der Betriebsgröße bis zu 100 % möglich. Schreiben Sie mir einfach, welcher Fall bei Ihnen zutrifft.
Berechnungsgrundlage für den Stundenlohn: Bruttomonatsgehalt ÷ 167 Stunden (statistischer Monatsdurchschnitt).
Ich bin Katja Theunissen und seit 2006 selbständige Unternehmensberaterin mit Sitz in Düsseldorf. Ich bringe meistens Geld in die Unternehmen, statt Geld zu kosten. Unsere gemeinsamen Projekte ermöglichen Ihnen Entlastung von laufenden Kosten oder spürbare Teilfinanzierung von Projektkosten: für unternehmerische Freiräume und die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes.
Ich bin Fördermittelberaterin, keine Bildungsanbieterin. Ich verkaufe keine eigenen Lehrgänge und bin an keinen Bildungsträger gebunden. Ob Handwerkskammer, IHK-Bildungszentrum, ein spezialisierter Fachträger oder Ihr langjähriger Partner – solange die Maßnahme AZAV-zertifiziert ist, unterstütze ich Sie bei Vorbereitung und Einreichung des Förderantrags. Das unterscheidet mich von vielen, die im Moment kräftig für diese Förderung werben: Bei mir steht die Maßnahme im Vordergrund, die zu Ihrem Betrieb passt – nicht der Verkauf eines bestimmten Kurses.
Ich nehme Ihnen den Papierkram ab: von der Einschätzung, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt, über die Antragstellung bis zur Abstimmung mit der Agentur für Arbeit. Mit dieser Erfahrung lassen sich in aller Regel deutlich höhere Zuschüsse durchsetzen, als wenn Unternehmen den Antrag im Alleingang stellen.
Ein paar Sätze zu Ihrem Betrieb und der geplanten Weiterbildung reichen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
E-Mail schreibenKein Anruf, kein Formular – nur eine kurze E-Mail. So einfach ist der erste Schritt.